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Wir sind gerne für Sie da.
Unsere BLZ & BIC
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Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind – keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie ein Mitwachsendes Konto – vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

0 bis 10 Jahre

KNAX mini - Das erste Ansparkonto

Von Geburt an: Das Mit­wachsende Konto für Kinder mit attraktiver Mitglied­schaft im KNAX-Klub in­klusive.

  • Kosten­lose Konto­führung
  • 1,00 % Zinsen p.a. ab dem ersten Euro. Zinssatz freibleibend, bis maximal zum 18. Geburtstag, ab 1.000,01 Euro 0,60 % p.a.
  • Bargeld­einzahlungen und Bargeldaus­zahlungen jeder­zeit mög­lich3
  • Keine Konto­überziehung möglich
  • Spielen, Malen und Spaß mit dem KNAX-Online-Portal und der KNAX-Taschen­geld-App
  • Kostenloser KNAX-Newsletter mit Infos über aktuelle Mehrwertleistungen und Events
  • Online-Banking-Zugang mit elek­tronischem Post­fach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1

11 bis 17 Jahre

Jugendgiro - Das flexible Taschengeldkonto

Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.

  • Kostenlose Kontoführung
  • 1,00 % Zinsen p.a. ab dem ersten Euro. Zinssatz freibleibend, bis maximal zum 18. Geburtstag, ab 1.000,01 Euro 0,60 % p.a.
  • Kostenloser KNAX-Newsletter mit Infos über aktuelle Mehrwertleistungen und Events
  • Kostenlose Sparkassen-Card (Debitkarte) inklusive Wunsch-PIN
  • Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren auch für Ihr Kind
  • Alleinige Verfügungsmacht für Ihr Kind, um den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Geld zu lernen2
  • Online-Banking-Zugang mit elektronischem Postfach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1

18 bis 30 Jahre

Giro Start - Das vollwertige Girokonto

Aus­bildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.

  • Kosten­lose Konto­führung für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende bis 30 Jahre
  • Kosten­freie Sparkassen-Card (Debitkarte)
  • Exklusive Mastercard X-TENSION (Kreditkarte) mit vielen Zusatzleistungen für nur 42,00 Euro jährlich
  • Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren
  • Auf Wunsch: Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung)
  • Kontakt­loses Bezahlen mit der Karte oder dem Smart­phone
  • Mit Wero bequem von Smart­phone zu Smart­phone über­weisen
Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treterinnen und gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit Wero Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater durch­führen.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab elf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 11. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab elf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 11. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder ist die KNAX Taschengeld-App. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann Ihr Kind auch die App Sparkasse nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über die Finanzen zu erhalten, bietet sich die App Finanz­checker mit dem mobilen Haushalts­buch an.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mit­wachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburts­tag kosten­frei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

In einer Filiale Ihrer Sparkasse.

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