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Wir sind gerne für Sie da.
Unsere BLZ & BIC
BLZ79550000
BICBYLADEM1ASA
Vorteile

Ihre Vorteile

  • Komfortable Unter­stützung an Ihrem Arbeits­platz
  • Intuitive Nutzer­führung, Sie brauchen keine Anleitung
  • Keine Software-Konfiguration nötig
  • Sie benötigen nur einen Computer mit Internet­zugang
  • Nach ausdrücklicher Zustimmung erhält Ihr Berater vorüber­gehenden Zugriff
  • Sie können die Fern­wartungs-Sitzung jederzeit beenden
Details

Was ist Fernwartung?

Der Begriff Fernwartung beschreibt den Zugriff auf einen entfernten Computer zu Wartungs- und Repara­tur­zwecken. Mittels Fernwartungs-Software zum Beispiel TeamViewer kann ein Fernsupport bequem auf Ihren PC oder das entsprechende Gerät zugreifen und bei IT-Problemen schnell unterstützen. So lassen sich beispiels­weise Fragen zum Online-Banking einfach und direkt mit Ihrem Berater per Fernwartung klären.

Vertraulicher Austausch

Auch bei Nutzung der Fernwartungs-Software ist Ihr Berater zur Einhaltung des Daten- und Bank­geheimnisses verpflichtet. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Fernwartung erhoben und anschließend gelöscht.

So funktioniert's

So funktioniert's

  • Lesen Sie bitte die Nutzungs­hinweise und Regelungen Ihres Unternehmens zum Daten­schutz.
  • Stellen Sie sicher, dass die Fern­wartung laut den Daten­schutz­bestimmungen Ihres Unternehmens zulässig ist.
  • Sichern Sie Ihre Daten vor Beginn der Fern­wartungs-Sitzung.
  • Schließen Sie alle Anwendungen, die Ihr Berater nicht sehen soll.

Fernwartung Schritt für Schritt

  1. Rufen Sie einen Berater Ihrer Sparkasse an.
  2. Starten Sie die Fern­wartungs-Software, wenn Ihr Berater Sie dazu auffordert.
  3. Tauschen Sie mit Ihrem Berater telefonisch die Sitzungsnummer aus.
  4. Sobald die Verbindung erfolgreich aufgebaut ist, werden Sie gefragt, ob Ihr Bild­schirm übertragen werden soll.

Fernwartung Schritt für Schritt

  1. Rufen Sie einen Berater Ihrer Sparkasse an.
  2. Starten Sie die Fern­wartungs-Software, wenn Ihr Berater Sie dazu auffordert.
  3. Tauschen Sie mit Ihrem Berater telefonisch die Sitzungsnummer aus.
  4. Sobald die Verbindung erfolgreich aufgebaut ist, werden Sie gefragt, ob Ihr Bildschirm übertragen werden soll.
Bedingungen

FastViewer - Nutzungsbedingungen

Bevor Sie das FastViewer-Programm starten, lesen und akzeptieren Sie bitte unsere Fernwartungsvereinbarung.

  1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
    Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen bezogen auf die Online-Banking Produkte der Sparkasse – nachstehend einheitlich vertragsgegenständliche Software genannt, auf den EDV-Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software FastViewer in der aktuellen Version von der Sparkasse zur Verfügung gestellt. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuelle Programmversion. Nicht Gegenstand der Vereinbarung ist die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware.

  2. Leistungen
    Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der Sparkasse erbracht. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:
    - Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der vertragsgegenständlichen Software
    - Unterstützung bei Problemen in der Anwendung
    - Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendung
    - Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in der Anwendung
  3. Pflichten des Kunden
    Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Sparkasse hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der Sparkasse. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu schützen. Gelangt der Sparkassenberater im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.
  4. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
    Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der vertragsgegenständlichen Software. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.
  5. Gewährleistung/Haftung
    Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:
    Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software selbst ändert oder von Dritten ändern lässt. Die Sparkasse haftet bei Schäden aller Art, auch für unerlaubte Handlungen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Sparkasse auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der Sparkasse berücksichtigt. Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet die Sparkassenur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien.
  6. Datenschutz und Geheimhaltung
    Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG und dem BayDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt. Die Fernwartung erfolgt aufgrund der im Kundenleitfaden geregelten Datenverarbeitung im Auftrag. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Sparkasse. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Sparkasse den Kunden darauf hinweisen. Die Sparkasse hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt.Die Sparkasse ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 1. vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die Sparkasse wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Sparkasse ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
  7. Sonstige Vereinbarungen
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGBSp) Vertragsbestandteil sind. Die AGBSp liegen in den Kassenräumen der Sparkasse zur Einsichtnahme aus und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sitz der Sparkasse.
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