Mit der Wohnungsbauprämie1 kommen alle dem eigenen Zuhause einen Schritt näher. Die staatliche Förderung unterstützt Bausparerinnen und Bausparer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen beim Eigenkapitalaufbau. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, das Extrageld für Wohnzwecke zu verwenden.
Lucia liebt ihren neuen Job – und ihr gutes Gehalt. Davon spart sie einen Teil auf einen Bausparvertrag. Sie hat zusätzlich die Wohnungsbauprämie1 beantragt und kann so in Zukunft größere Sprünge machen.
Darian und Markus möchten in Zukunft in einem Haus mit Garten wohnen. Dafür zahlen sie gemeinsam auf einen Bausparvertrag ein. So sichern sie sich die Wohnungsbauprämie1 in Höhe von 140 Euro im Jahr.
Benjamin freut sich – er hat sein Elternhaus übernommen und spart mit LBS-Bausparen und der Wohnungsbauprämie1 für die Modernisierung seines Zuhauses. Als Erstes sind die Bäder dran!
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
Egal, wie Ihre Wohnträume aussehen: Mit LBS-Bausparen haben Sie Zinssicherheit bei der Finanzierung. Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Staat1 erreichen Sie Ihre Ziele noch schneller.
Bausparerinnen und Bausparer profitieren bereits ab 16 Jahren von der Wohnungsbauprämie1. Das hilft, schneller Eigenkapital aufzubauen. Bestimmte Einkommensgrenzen sind zu berücksichtigen.
Die staatliche Prämie1 zu Ihrem LBS-Bausparvertrag muss für Wohnzwecke verwendet werden. Sie ist für alle Bausparerinnen und Bausparer geeignet, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten.
Besonders toll für junge Leute unter 25 Jahren: Sie können das Bausparguthaben inklusive Wohnungsbauprämie nach sieben Jahren flexibel ohne Zweckbindung nutzen.
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet* |
---|---|---|
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 Prozent | 10 Prozent |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenze | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
Wohnträume sind so vielseitig wie Ihre Vorteile beim LBS-Bausparen:
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für den Weg ins eigene Zuhause. Das Besondere daran: Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen, wenn alle Förderbedingungen erfüllt sind und Sie die Wohnungsbauprämie erhalten haben. Er gilt als Zuschuss zum Bausparvertrag und hilft allen, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchten.
Die Höhe der Wohnungsbauprämie berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Sparleistungen von mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag. Je mehr Geld Sie angespart haben, umso mehr Geld gibt es auf Antrag vom Staat. Das Einkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen.
Auf die Sparleistungen werden 10 Prozent Wohnungsbauprämie für Einzahlungen in Höhe von maximal 700 beziehungsweise 1.400 Euro jährlich gutgeschrieben. Entsprechend erhalten Singles 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es maximal 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro pro Jahr. Selbstverständlich können Sie auch weitere Beträge auf Ihren Bausparvertrag einzahlen.
Sie können die Wohnungsbauprämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Wohnungsbauprämie jedes Jahr erneut einreichen.
Das jährlich zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommensgrenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:
Wichtig zu wissen: Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf häufig noch weit darüber liegen. Das Finanzamt ermittelt das zu versteuernde Einkommen. Es zieht vom Bruttoeinkommen beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge ab. Sie finden Ihr zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid.
Keine Sorge: Gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes fällt keine Einkommensteuer an. Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht mehr zurückzahlen müssen.
Sie erhalten die Wohnungsbauprämie, wenn Sie Ihr Guthaben später tatsächlich für Bau- oder Sanierungsvorhaben einsetzen.
Es gelten zwei Ausnahmen:
Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine Verwendung für Wohnzwecke wie Bau, Kauf oder (energetische) Modernisierung und Renovierung gebunden.
Die Wohnungsbauprämie kann jede unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person in Deutschland erhalten, die einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Sie muss mindestens 16 Jahre alt sein. Vollwaisen erhalten die Prämie unabhängig vom Alter. Das zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommensgrenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
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